Preise 

Stand Up Paddling Verleih (nur am kleinen Lotschesee)

1 Stunde - 10,00 Euro

Miete für Touren

Miete für Tour 5-6 Stunden - 75,00 Euro pro Person und Board

Der Preise beinhaltent den Hin- und Rücktransport der Boards. 
Eine kostenfrei Mitnahme bis 5 Personen ist nach Absprache möglich (Abholung und Rückfahrt zu den Bahnhöfen in der Umgebung).


Allgemeine Geschäftsbedingungen SUP Shuttle/Verleih Wandlitz

Die Vermietung setzt voraus, dass der/die Mieter/in aus medinzinischer Sicht fit und gesund ist, 

schwimmen kann und sich mindestens 15 Minuten frei schwimmend über Wasser halten kann und 

alleine wieder auf das Board zurück kommen kann, nicht alkoholisiert ist oder andere Drogen 

konsummiert hat.

Die Vermietung meiner SUP Boards erfolgt nur gegen Abgabe der Personalien (Name und 

Anschrift) und gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen gültigen Dokuments.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Bei Minderjährigen ist das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigen oder deren 

Anwesenheit erforderlich.

Mit der Miete werden die AGB´s anerkannt.

Der vereinbarte Betrag für Tour oder Verleih ist in jedem Fall vor Antritt in bar zu bezahlen.

Bei Zeitüberschreitung von 6 Stunden für die Touren erfolgt eine Nachberechnung im 30 

Minutentakt. Bei Zeitüberschreitung im Verleih erfolgt eine Nachberechnung im 30 Minutentakt a 

5,00 Euro.

Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für die von Vermieterseite evtl. stornierte Folgeaufträge.

Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises.

Weder Havarie, noch Unfall oder Wetteränderung berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung 

oder zu Schadenersatz.

Alle telefonischen Reservierungen sind verbindlich.

Rücktritte sind kostenfrei möglich, wenn ein gleichwertiger Ersatz, beispielsweise 

Terminverschiebung, gestellt werden kann.

Ich behalte mir ein Rücktrittsrecht vor, wenn die planmässige Durchführung der Tour/des Verleihs 

durch nicht vorhersehbare, aussergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder 

beeinträchtigt wird, wie in Fällen von höherer Gewalt, Gewitter, Kälte oder schlechtem Wetter und 

Krankheit, auf die kein Einfluß genommen werden kann. 
Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. Die SUP Boards und das Zubehör sind in einwandfreien Zustand und wenn nicht vom Mieter anderweitig bemerkt und angesprochen als solche akzeptiert.

Bei Beschädigung oder Verlust (z.B. durch unsachgemäße Benutzung, Transport, Transport durch 

Dritte, oder mangelhafte Sicherung) haftet der Mieter für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in 

vollem Umfang für den Zeitwert des Materials.

Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine 

Haftung.

Bei Verkehrsunfällen ist sofort die Polizei zu benachrichtigen. 

Der Mieter verpflichtet sich, Board und Zubehör sauber zurückzugeben, ansonsten wird eine 

Reinigungsgebühr in Höhe von 7,00 Euro erhoben.

Nichtgemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen, und (auch nachträglich) in Rechnung

gestellt.

Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boards

wegen Reparatur) haftbar gemacht werden.

Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen.

Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen habe der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die 

Sicherheit ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder (tragen von mitzubringenden Schwimmwesten) 

verantwortlich. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Aufsichtsberechtigten auf

das Wasser.

Für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser auch selbst 

verantwortlich und haftbar.

Abfälle und Müll sollten mitgenommen und entsorgt werden.

Es ist untersagt, in den Schilfgürtel und durch Seerosen zu fahren.

Wir bitten um Rücksichtnahme Anglern und Badegästen gegenüber. 
Für Fahrten auf Kanälen gilt die Devise: Schifffahrt hat Vorrang. Immer möglichts rechts halten, um 
Boote etc. nicht zu behindern.

Schleusen dürfen mit SUP´s nicht benutzt werden. Die Boards müßen um die Schleusen getragen 

werden. Einige Schleusen haben Schwimmpotons, auf denen man ab- und aufsteigen kann.

Die zur Benutzung überlassenen Geräte gibt der Mieter nicht an Dritte weiter. Für Schäden am 

Eigentum Dritter haftet der Mieter in vollem Umfang, und muß den entstandenen Schaden ersetzen.

Den Wassersport übt der Mieter auf eigene Gefahr mit dem geliehenden Equipment aus.

Boardverladung und zu Wasser lassen der Boards können die Mithilfe des Kunden erfordern.

Alle Mietgegenstände sind nach Zurückkommen unverzüglich in sauberem Zustand zurück 

zugeben.

Für die zur Verfügung gestellten Behälter wird für die Wasserdichtheit keine Garantie übernommen,

die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.